Vertrauensschadenversicherung


Ein Vertrauensschaden tritt ein, wenn dem Unternehmen Schäden durch unerlaubte Handlungen durch Mitarbeiter oder sonstige Vertrauenspersonen entstehen. Versichert sind zum Beispiel Fälle von Betrug, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere Delikte nach § 823 BGB. Versichert sind dabei im Regelfall neben Schäden, die dem Unternehmen selbst zugefügt werden, auch Schäden, die Dritten entstehen.

Ihr Kontakt

Peter Grosche

Unabhängiger Versicherungsmakler
Tel: (mobil) 0171/9525382
pe.grosche@fvb.de

So finden Sie uns